AGB

Stand April 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen der NiCode GmbH für Beratungs-, Audit-, Implementierungs- und Enablement Leistungen rund um Künstliche Intelligenz und Workflow Automatisierung.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der NiCode GmbH (nachfolgend „NiCode") und ihren Kunden über Beratung, Konzeption, Implementierung, Schulung sowie sonstige Dienstleistungen rund um Künstliche Intelligenz und Workflow Automatisierung. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn NiCode ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand und Leistungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung (Statement of Work) oder einer individuellen schriftlichen Vereinbarung. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet NiCode eine fachgerechte Erbringung der Leistungen nach den Regeln eines Dienstvertrags (§§ 611 ff. BGB), nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Werkvertragliche Leistungen werden im Angebot ausdrücklich als solche gekennzeichnet.
3. Vertragsschluss
Angebote von NiCode sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Kunden in Textform oder durch schriftliche Auftragsbestätigung von NiCode zustande.
4. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner sowie Freigaben rechtzeitig und in geeigneter Form bereit. Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung beruhen, gehen zulasten des Kunden und können sich auf Termine und Vergütung auswirken.
5. Subunternehmer
NiCode ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Verpflichtungen aus diesem Vertrag, insbesondere zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz, wird NiCode dem Subunternehmer in gleichem Umfang auferlegen.
6. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung auf Basis der vereinbarten Tagessätze oder Festpreise. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen (§§ 286, 288 BGB).
7. Termine und Liefertermine
Termine, Zeitpläne und Liefertermine sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Verbindliche Termine setzen voraus, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten rechtzeitig und vollständig nachkommt.
8. Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den auftragsspezifisch erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die im Vertrag vorgesehenen Zwecke. Rechte an vorbestehendem Know-how, Methoden, Templates, Modellen, Frameworks, Werkzeugen und sonstigem Hintergrundmaterial verbleiben uneingeschränkt bei NiCode. Dem Kunden wird hieran ein einfaches Nutzungsrecht nur insoweit eingeräumt, wie dies zur vertragsgemäßen Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlich ist.
9. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gemachten vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse und sonstigen nicht öffentlichen Unterlagen vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung der Zusammenarbeit zu verwenden. Diese Pflicht besteht über das Ende des Vertrags hinaus fort, solange die Informationen nicht offenkundig geworden sind oder eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit NiCode im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von NiCode.
11. Gewährleistung bei werkvertraglichen Leistungen
Soweit NiCode werkvertragliche Leistungen erbringt, hat der Kunde diese unverzüglich nach Lieferung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Werktagen, in Textform zu rügen. NiCode wird Mängel im Wege der Nacherfüllung beheben. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.
12. Haftung
NiCode haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Falle der Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Eine darüber hinausgehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
13. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien die betroffene Partei für die Dauer des Hindernisses von ihren Leistungspflichten. Hält die Behinderung länger als sechzig Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
14. Laufzeit und Kündigung
Projektverträge enden mit Erbringung der vereinbarten Leistungen. Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, soweit nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.
15. Referenznennung
NiCode ist berechtigt, Namen und Logo des Kunden zur Referenznennung auf der eigenen Website und in Vertriebsunterlagen zu verwenden. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist der Sitz der NiCode GmbH, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. NiCode ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.