AGB
Stand April 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen der NiCode GmbH für Beratungs-, Audit-,
Implementierungs- und Enablement Leistungen rund um Künstliche Intelligenz und
Workflow Automatisierung.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche
Verträge zwischen der NiCode GmbH (nachfolgend „NiCode") und ihren Kunden über
Beratung, Konzeption, Implementierung, Schulung sowie sonstige Dienstleistungen
rund um Künstliche Intelligenz und Workflow Automatisierung. Diese AGB gelten
ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen
des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende,
entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur
Vertragsbestandteil, wenn NiCode ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt
hat.
2. Vertragsgegenstand und Leistungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der
Leistungsbeschreibung (Statement of Work) oder einer individuellen schriftlichen
Vereinbarung. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet NiCode eine
fachgerechte Erbringung der Leistungen nach den Regeln eines Dienstvertrags (§§
611 ff. BGB), nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Werkvertragliche Leistungen werden im Angebot ausdrücklich als solche
gekennzeichnet.
3. Vertragsschluss
Angebote von NiCode sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Kunden in
Textform oder durch schriftliche Auftragsbestätigung von NiCode zustande.
4. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen,
Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner sowie Freigaben rechtzeitig und in geeigneter
Form bereit. Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf fehlender oder verspäteter
Mitwirkung beruhen, gehen zulasten des Kunden und können sich auf Termine und
Vergütung auswirken.
5. Subunternehmer
NiCode ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen qualifizierte Subunternehmer
einzusetzen. Verpflichtungen aus diesem Vertrag, insbesondere zur Vertraulichkeit
und zum Datenschutz, wird NiCode dem Subunternehmer in gleichem Umfang auferlegen.
6. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Sofern nichts anderes
vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung auf Basis der vereinbarten Tagessätze oder
Festpreise. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur
Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen (§§
286, 288 BGB).
7. Termine und Liefertermine
Termine, Zeitpläne und Liefertermine sind unverbindlich, soweit sie nicht
ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Verbindliche Termine
setzen voraus, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten rechtzeitig und
vollständig nachkommt.
8. Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den
auftragsspezifisch erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und
räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die im Vertrag
vorgesehenen Zwecke. Rechte an vorbestehendem Know-how, Methoden, Templates,
Modellen, Frameworks, Werkzeugen und sonstigem Hintergrundmaterial verbleiben
uneingeschränkt bei NiCode. Dem Kunden wird hieran ein einfaches Nutzungsrecht nur
insoweit eingeräumt, wie dies zur vertragsgemäßen Nutzung der Arbeitsergebnisse
erforderlich ist.
9. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit
zugänglich gemachten vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse und
sonstigen nicht öffentlichen Unterlagen vertraulich zu behandeln und
ausschließlich zur Durchführung der Zusammenarbeit zu verwenden. Diese Pflicht
besteht über das Ende des Vertrags hinaus fort, solange die Informationen nicht
offenkundig geworden sind oder eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit NiCode im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag
des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur
Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung
von NiCode.
11. Gewährleistung bei werkvertraglichen Leistungen
Soweit NiCode werkvertragliche Leistungen erbringt, hat der Kunde diese
unverzüglich nach Lieferung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens
innerhalb von zehn Werktagen, in Textform zu rügen. NiCode wird Mängel im Wege der
Nacherfüllung beheben. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme,
soweit gesetzlich zulässig.
12. Haftung
NiCode haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Falle der Übernahme einer
Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei der einfach fahrlässigen
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung der Höhe nach auf
den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Eine darüber hinausgehende
Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
13. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen, befreien die betroffene Partei für die Dauer des Hindernisses
von ihren Leistungspflichten. Hält die Behinderung länger als sechzig Tage an, ist
jede Partei berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
14. Laufzeit und Kündigung
Projektverträge enden mit Erbringung der vereinbarten Leistungen.
Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat
zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.
15. Referenznennung
NiCode ist berechtigt, Namen und Logo des Kunden zur Referenznennung auf der
eigenen Website und in Vertriebsunterlagen zu verwenden. Der Kunde kann dieser
Nutzung jederzeit in Textform widersprechen.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist der Sitz der NiCode GmbH, soweit der
Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. NiCode ist berechtigt, den Kunden auch
an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Sollte eine Bestimmung dieser
AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der
Textform.